Wer will Schöffe werden?
Die nächste Schöffenwahl findet im Jahr 2023 für die Amtsperiode vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2028 statt. Gewählt werden Schöffinnen und Schöffen für die Strafkammern des Landgerichts Paderborn und das Schöffengericht Höxter, sowie Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für die Jugendkammern des Landgerichts Paderborn und das Jugendschöffengericht Höxter.
Wer an einem Schöffenamt interessiert ist, kann sich ab sofort auf die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen oder der Jugendschöffen setzen lassen.
Schöffen wirken an Gerichtsverhandlungen in gleichem Umfang und mit gleicher Stimme mit wie Berufsrichter. Wer interessiert ist, das Amt eines ehrenamtlichen Richters in Strafsachen zu übernehmen, sollte bedenken, welche Anforderungen das Amt stellt. Da jedes Urteil mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Gerichts gefasst werden muss, gilt: Gegen die Stimmen beider Schöffen kann in Deutschland kein Angeklagter verurteilt werden.
Wer kann Schöffe werden?
Sie können sich bewerben, wenn Sie
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
- gesundheitlich geeignet sind,
- bei Beginn der Amtsperiode mind. 25 Jahre, aber nicht älter als 69 Jahre sind,
- die deutsche Sprache ausreichend beherrschen,
- nicht in Vermögensverfall geraten sind und
- nicht zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurden
- gegen Sie kein Ermittlungsverfahren schwebt, dass zum Verlust der Ehrenämter führen könnte.
- Schöffen in Jugendstrafsachen sollten zudem in der Jugenderziehung über besondere Erfahrung verfügen.
Schöffinnen und Schöffen sollten über soziale Kompetenzen verfügen, also das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Lebenserfahrung und Menschenkenntnis werden erwartet. Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter müssen Beweise würdigen, das heißt die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen so ereignet hat oder nicht, aus den Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können. Die Lebenserfahrung, die eine Schöffin oder ein Schöffe mitbringen muss, kann sich aus beruflicher Erfahrung und oder gesellschaftlichem Engagement ergeben. Das verantwortungsvolle Amt der Schöffinnen und Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und - wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes - gesundheitliche Eignung.
Über die Aufnahme von Personen in die Schöffenvorschlagsliste entscheidet im Bereich des Erwachsenenrechts der Rat der Stadt Nieheim, bei den Jugendschöffen der Jugendhilfeausschuss des Kreises Höxter. Nach öffentlicher Auslegung der aufgestellten Listen entscheidet wählt ein Wahlausschuss des Amtsgerichtes die Schöffen bzw. Jugendschöffen.
Wer Interesse an einem Ehrenamt als Schöffe hat, kann sich bis zum 31. März 2023 schriftlich oder persönlich bei der Stadt Nieheim, Amt für Bürgerdienste, Marktstr. 28, 33039 Nieheim bewerben. Bewerbungen für das Amt eines Jugendschöffen müssen hier bereits bis zum 15. März 2023 eingereicht werden.
Aus allen Bewerbungen wird jeweils eine Liste erstellt, die dann vom Rat der Stadt Nieheim beschlossen wird. Aus dieser Liste werden durch den Wahlausschuss des Amtsgerichtes die Schöffinnen und Schöffen für die nächste Amtsperiode gewählt.
Nähere Informationen über das Schöffenamt gibt es im Internet.
KONTAKT
Sandra Elsner
Fachbereich 3, Amt für Bürgerdienste, Ordnungs- und Sozialangelegenheiten, Kindergärten
Amtsleitung
Marktstraße 28
33039 Nieheim
+49 5274 982 131
+49 5274 982 200
elsner@nieheim.de
Raum: EG / Zimmer 2