26.12.2022 Verbrennen von pflanzlichen Abfällen ab 01.01.2023
Pflanzliche Abfälle sind nach den Grundsätzen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes zu verwertende Abfälle, welche zum Zweck der Beseitigung nur in den dafür zugelassenen Anlagen oder Einrichtungen (Abfallbeseitigungsanlagen) behandelt, gelagert oder abgelagert werden dürfen.
Nur wenn eine Verwertung der pflanzlichen Abfälle entsprechend der abfallrechtlichen Vorgaben nicht möglich ist (z.B., weil die Entsorgung aufgrund der Menge unmöglich oder unverhältnismäßig ist bzw. dies aus Gründen des ...