Bestattungen
Die Friedhöfe dienen der Bestattung der Toten und Beisetzung deren Aschen.
Im Stadtgebiet Nieheim gibt es neun kommunale Friedhöfe: Entrup, Erwitzen, Eversen, Himmighausen, Holzhausen, Merlsheim, Nieheim, Oeynhausen und Sommersell.
Unter Dokumente ist der Infoflyer mit den unten stehenden Informationen für den Download eingestellt.
Bestattungsvorschriften
- Eine Bestattung ist unverzüglich anzuzeigen
- Die Regelbestattungszeiten: Montag - Freitag von 10.00 Uhr - 15.30 Uhr
- Die Ruhezeit beträgt 30 Jahre
Grabarten
Reihengrabstätten für Sargbestattung mit Einfassung
- Erdbeisetzung eines einzelnen Verstorbenen mit einer Nutzungszeit von 30 Jahren
- Bepflanzung von mind. 1/3 der Grabfläche
Wahlgrabstätten für Sargbestattung mit Einfassung
- Erdbestattungen mit Nutzungsrecht 30 Jahre
- Wiedererwerb ist möglich
- ein- oder zweistellige Grabstätten
- pro Lagerstelle eine Leiche und zusätzlich eine
- Urne möglich
- Bepflanzung von mind. 1/3 der Grabfläche
Reihen- und Wahlgrabstätten ohne Einfassung
- halbrunde Fläche als Pflanzfläche mit einer größten Tiefe von 0,80 m und Breite von 1 m bzw1,25 m am Kopfende gelegen
- Fläche muss vollständig bepflanzt werden, liegende Grabmale sind nicht zulässig
Anonyme Grabstätten
für Sargbestattung und Urnenbeisetzungen
- es entsteht kein Nutzungsrecht
- über die Grablage wird keine Auskunft erteilt
- Fläche wird mit Rasen eingesät
- Anbringung von Grabschmuck (Pflanzen, Kerzen, Grabmal) ist nicht zulässig.
Urnenwahlgrabstätten ohne Beet
- Aschengrabstätten, Nutzungsrecht 30 Jahre
- Beisetzung von bis zu zwei Urnen
- Fläche wird mit Rasen eingesät
- Platte von max. 0,40 m x 0,40 m Größe als
- Grabmal und einer Stärke von 3 – 4 cm
- Aufsetzbare Buchstaben auf der Platte sind nicht zulässig
- Grabschmuck ist nicht zulässig
Urnenwahlgrabstätten mit Beet
- Aschengrabstätten, Nutzungsrecht 30 Jahre
- Beisetzung von bis zu zwei Urnen
- Beisetzung innerhalb einer Fläche von 1 m x 1m
- Einfassung aus Steinen erfolgt durch die Stadt
- Fläche ist vollständig zu bepflanzen
- ausschließlich Säule als Grabmal (Stele)
Urnenwahlgrabstätten in Urnenwänden
- pro Urnenkammer bis zu zwei Urnen
- Nutzungszeit beträgt 30 Jahre
- Beisetzung der Urne nach 30 Jahren auf einem dafür vorgesehenen Rasenfeld
- Platten zum Verschluss der Kammern werden zur Verfügung gestellt
- Beschriftung mit einer tief eingearbeiteten Schrift
- Dekorationsmaterial, Bilder, Kerzen, Vasen oder Schalen sind nicht zulässig
Baumgrabstätten für Urnen
- Aschenbeisetzung im Wurzelbereich besonders bestimmter Bäume
- Nutzungszeit 30 Jahren, kein Wiedererwerb
- Fläche wird mit Rasen eingesät
- Anbringung von Grabschmuck, Aufstellen eines Grabmales oder einer Einfassung ist unzulässig
- Anbringen eines Namenschildes auf einem Sammelgrabstein erfolgt vom Friedhofsamt
Grabstätten für Tot- und Fehlgeburten (Sternenhain)
- Reihengrabstätten für Erdbestattungen
- Größe von 1,20m x 0,60m
- Nutzungsrecht für Dauer von 30 Jahren
- Wiedererwerb ist nicht möglich
- Fläche wird einheitlich mit Rasen begrünt
- Anbringung von Grabschmuck, Aufstellen eines Grabmales oder einer Einfassung ist unzulässig
- Anbringen eines Namenschildes auf einem Sammelgrabstein erfolgt vom Friedhofsamt
Grabpflege
- Grabstätten müssen innerhalb von 6 Monaten nach der Bestattung hergerichtet werden
- der Nutzungsberechtigte ist für die Herrichtung und Instandhaltung verantwortlich
- nicht biologisch abbaubare Werkstoffe sind in allen Produkten der Trauerfloristik nicht zugelassen -
- Pflanzen dürfen andere Grabstätten, öffentliche Anlagen und Wege nicht beeinträchtigen, max. Höhe von 1m
- Gestaltung der Gräber ist dem Gesamtcharakter des Friedhofes anzupassen
Grabmale und Einfassungen
bei Sarggräbern
- Grabmale und Einfassungen sind innerhalb von 2 Jahren nach Bestattung zu errichten
- zulässige Materialien: Naturstein, Holz, Metall
- nicht zugelassen: Findlinge, findlingsähnliche, sowie unbearbeitete bruchbare Grabmale
- auf Doppelwahlgräbern: nur ein stehendes Grabmal, liegende Grabmale können pro Lagerstelle aufgestellt werden
- sichtbare Höhe des Sockels max. 0,15 m
- als Grababdeckungen zählen: Grabplatte aus Stein, Rindenmulch, Schüttungen, flächen-
- deckende Materialien (1/3 der Grabfläche muss als Pflanzfläche frei bleiben)
bei Urnenwahlgrabstätten mit Beet
- Grabmale (Stelen, B max 0,35 m, T max.0,35 m, Höhe 0,5-0,8 m) sind innerhalb von 1 Jahr nach der Bestattung zu errichten
bei allen Grabarten
- Errichtung/Veränderungen bedürfen der vorherigen Zustimmung der Friedhofsverwaltung
- Grabmale und Einfassungen sind nach den allg. anerkannten Regeln zu fundamentieren
- Grabmale/ sonstige bauliche Anlagen sind vom Nutzungsberechtigten dauernd in würdigem und verkehrssicheren Zustand zu halten
- Grabmale dürfen keine Inschriften, Ornamente und Symbole tragen, die der Würde des Friedhofes nicht entsprechen (z. Bsp. Grababzeichen aus Glas, Emaille, Kunststoff), Portrait der verstorbenen Person mit einer Größe von 10 cm x 15 cm ist möglich
Gebühren
Nutzungsgebühren
Reihengrab mit Einfassung | 997,00 € |
Reihengrab ohne Einfassung | 1.017,00 € |
Erdbestattung Kinder bis zu 5 Jahren | 783,00 € |
Anonyme Sargbestattung | 977,00 € |
Wahlgrab mit Einfassung | 1.078,00 € |
Verlängerung Wahlgrab mit Einfassung | pro Jahr 35,00 € |
Wahlgrab ohne Einfassung | 1.098,00 € |
Verlängerung Wahlgrab ohne Einfassung | pro Jahr 36,00 € |
Urnenwahlgrab mit Beet | 926,00 € |
Verlängerung Urnenwahlgrab mit Beet | pro Jahr 30,00 € |
Urnenwahlgrab ohne Beet | 854,00 € |
Verlängerung Urnenwahlgrab ohne Beet | pro Jahr 28,00 € |
Urnenwahlgrab in Urnenwänden | 937,00 € |
Verlängerung Urnengrab in Urnenwand | pro Jahr 31,00 € |
Baumgrabstätte für Urnen | 1.006,00 € |
Anonymes Urnenreihengrab | 713,00 € |
Grabstätte für Tot- und Fehlgeburten | 763,00 € |
Bestattungsgebühren
Erdgrab Sarg | 874,00 € |
Urnenerdgarb | 307,00 € |
Anonymes Urnenerdgrab | 232,00 € |
Urnenwand | 175,00 € |
Kindergrabstelle | 369,00 € |
Sternenhain (Tot- und Fehlgeburten) | 369,00 € |
Gebühren für sonstige Leistungen
Nutzung Leichenhalle (bis zu 5 Tage) | 232,00 € |
Reinigung Leichenhalle Nieheim-Kernstadt | 21,00 € |
Sargbestattung außerhalb der Regelzeiten | 232,00 € |
Urnenbestattung außerhalb der Regelzeiten | 179,00 € |
Kindergrabstelle | 25,00€ |
Verwaltungsgebühren
Zustimmung Grabmal | 62,00 € |
Umschreibung von Nutzungsrechten | 31,00 € |
Früherwerbsgenehmigung | 25,00 € |
Nutzungsrechtsverlängerung | 36,00 € |