Dichtheitsprüfung
Private Abwasserleitungen sind gemäß §§ 60 u. 61 Wasserhaushaltsgesetz so zu errichten und zu unterhalten, dass die Anforderung an die Abwasserbeseitigung und den Grundwasserschutz eingehalten werden. Es ist zu verhindern, dass Schmutzwasser u.a. durch fehlerhafte Grundstückskanalanschlüsse oder defekte Abwasserleitungen in das Grundwasser gelangt. Darüber hinaus sollen Grundwasserzuläufe in das Schmutz- bzw. Mischwasserkanalnetz (d.h. Schmutzwasser mit Niederschlagswasser gemischt) erkannt werden.
Daher sind nach der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser –SüwVO Abw NRW- aus dem Jahr 2013 Dichtheitsprüfungen in Wasserschutzgebieten, bei industriellen und gewerblichen Betrieben und bei Neubauten bzw. wesentlichen Änderungen an Entwässerungsleitungen vorgeschrieben.
Wer hat die Dichtheitsprüfungen zu veranlassen?
Dichtheitsprüfungen von privaten Abwasserleitungen sind durch die Grundstückseigentümer zu beauftragen.
Was ist zu überprüfen?
Zu prüfen sind alle im Erdreich verlegten private Abwasserleitungen, welche Schmutzwasser oder Mischwasser führen sowie die dazugehörigen Grundstückskontrollschächte bzw. Inspektionsöffnungen.
Private Abwasserleitungen, die ausschließlich Niederschlagswasser führen, sind nicht zu prüfen.
Zu welchem Zeitpunkt hat die Dichtheitsprüfung zu erfolgen "Prüffristen"?
Die Prüffristen sind in § 8 der SüwVO Abw NRW wie folgt geregelt:
- Bei Neuerrichtungen oder wesentlichen Änderungen hat die Dichtheitsprüfung unverzüglich nach Fertigstellung zu erfolgen. Eine wesentliche Änderung liegt z.B. vor, wenn sich die Leitungsführung der Abwasserrohre auf dem Grundstück bei Umbauarbeiten ändert.
- In Wasserschutzgebieten endete die Frist für die Erstprüfung bei bestehenden privaten Abwasserleitungen welche,
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- zur Fortleitung von häuslichem Abwasser dienen und vor dem 01.01.1965 errichtet wurden oder
- zur Fortleitung von industriellen oder gewerblichen Abwasser dienen und vor dem 01.01.1990 errichtet wurden am 31.12.2015
Alle anderen Abwasserleitungen in Wasserschutzgebieten, welche Schmutz- bzw. Mischwasser führen, sind bis zum 31.12.2020 prüfen zu lassen.
Wer ist berechtigt Dichtheitsprüfungen durchzuführen?
Es dürfen ausschließlich anerkannte Sachkundige Dichtheitsprüfungen durchführen. Eine Liste der zugelassenen Personen wird vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz geführt.
Ist eine Wiederholungsprüfung notwendig?
Eine Wiederholungsprüfung ist nach 30 Jahren vorgeschrieben.