Flüchtlingssituation in Nieheim
Im Jahr 2015 sind mehr als 1 Mio. Menschen als Flüchtlinge in die Bundesrepublik Deutschland gekommen – ca. 140 von ihnen leben jetzt in Nieheim.
Die Betreuung dieser Personen erfolgt hauptsächlich durch vorbildliches ehrenamtliches Engagement von Nieheimer Bürgerinnen und Bürgern in verschiedenen Aufgabenfeldern. Dieses Engagement ist für den Integrationsprozess unverzichtbar, denn durch den persönlichen Kontakt zwischen Bürgern und Flüchtlingen entsteht ein Miteinander, welches hilft, gegenseitige Vorbehalte und Vorurteile abzubauen und Vertrauen zu fördern.
Auf den folgenden Seiten bekommen Sie einen Überblick über bereits bestehende Angebote für Flüchtlinge, über Möglichkeiten, sich noch in die Flüchtlingsarbeit einzubringen und allgemeine Infos zur Flüchtlingssituation in Nieheim.
Auch Sie sind ganz herzlich eingeladen, sich in diesem Bereich zu engagieren. Schauen Sie doch einfach zu den genannten Terminen bei den Angeboten vorbei.
Aufgaben der Stadt Nieheim
Flüchtlinge werden der Stadt Nieheim durch die Bezirksregierung Arnsberg per Zuweisungsbescheid zugewiesen. Die Vorlauffrist von ursprünglich 14 Tagen ist aktuell – aufgrund der Vielzahl an zu verteilenden Flüchtlingen – auf 5 Tage zurückgegangen. Zu dem angekündigten Termin erreichen die neu zugewiesenen Flüchtlinge das Nieheimer Rathaus und werden vom Sozialamt empfangen. Es werden die Personalien jeder Person aufgenommen, eine Befragung zu bestimmten persönlichen Angaben durchgeführt und eine Akte angelegt. Gleichzeitig wird den Flüchtlingen eine Unterkunft zugewiesen und die Berechnung der zustehenden finanziellen Leistungen durchgeführt. Die Höhe der Leistungen orientiert sich dabei am Asylbewerberleistungsgesetz. Leistungen werden in der Regel zunächst in Barschecks ausgezahlt, da die Flüchtlinge noch kein Konto bei einer inländischen Bank besitzen. Diesbezüglich erfolgt eine Beratung, so dass zeitnah eine Kontoeröffnung folgen kann. Die Abwicklung der zustehenden Auszahlungen über ein Konto vereinfacht die Verwaltungsarbeit erheblich und gewährt den Flüchtlingen Zugang zum bargeldlosen Zahlungssystem.
Mit Stellen des Asylantrages ist ein vorläufiges Aufenthaltsrecht verbunden, die Aufenthaltsgestattung. Flüchtlinge, die noch keinen Asylantrag gestellt haben, sind allerdings nur im Besitz einer Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender (BÜMA). Zur Ausstellung dieser Papiere werden die Flüchtlinge an die Ausländerbehörde bei der Kreisverwaltung Höxter verwiesen. Dort werden die notwendigen Dokumente ausgestellt, welche mit einer zeitlichen Befristung und Auflagen versehen sind.
Die Auflagen betreffen insb. räumliche Aufenthaltsbeschränkungen. Der Aufenthalt ist in der Regel auf das Bundesland NRW beschränkt.
Unterbringung
Die Unterkünfte in Nieheim teilen sich in Gemeinschaftsunterkünfte und dezentrale Einzelunterkünfte auf. Diese liegen ausschließlich in der Nieheimer Kernstadt.
Ca. 60 % der zugewiesenen Flüchtlinge sind alleinreisende Männer. Diese werden in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht, das bedeutet, dass Schlafräume mit mehreren Personen genutzt werden müssen und Gemeinschaftseinrichtungen wie Küche und Bad ebenfalls zu teilen sind.
Gerade Familien bedürfen aber vorrangig der Unterbringung in eigenen Wohnungen. Um dies realisieren zu können, muss die Stadt Nieheim auf dem Wohnungsmarkt agieren, passende Mietangebote suchen und eingehende Angebote prüfen.
Fahrdienste
Hier hat sich eine große Gruppe von Nieheimerinnen und Nieheimern gebildet, die Fahrdienste für Flüchtlinge zu Behörden und Ärzten anbietet. Die Fahrtkosten werden von der Stadt Nieheim erstattet. Wer sich noch als Fahrer zur Verfügung stellen möchte, kann sich gerne bei Herrn Johannes Kröling unter Tel. +49 5274 952 856 melden.
Sprachgruppen
Derzeit dauert es noch sehr lange, bis Flüchtlinge von offizieller Stelle mit Sprachkursen versorgt werden können. Um diese Zeit nicht sinnlos verstreichen zu lassen, treffen sich zahlreiche Nieheimer Bürgerinnen und Bürger regelmäßig mit Flüchtlingen und bringen ihnen auf niederschwellige Art die deutsche Sprache näher. Unterrichtsmaterialien werden von der Stadt zur Verfügung gestellt.
Förderungs- und Betreuungsangebote
1. Kommunales Integrationszentrum
Kein Ergebnis gefunden.
Als Anlaufstelle zur kreisweiten Vernetzung informiert, koordiniert und unterstützt das KI die in der Integrationsarbeit tätigen Einrichtungen, Initiativen und engagierten Akteurinnen und Akteure im Kreis Höxter.Ziel der Arbeit des Kommunalen Integrationszentrums ist es, die Bildung, Ausbildung und die Integration von Menschen mit Zuwanderungsbiografie im Kreis zu verbessern. Als Bestandteil der Abteilung „Bildung und Integration“ arbeitet das KI eng mit den Bildungseinrichtungen des Kreises zusammen.
Nähere Infos zur Arbeit des Kommunalen Integrationszentrums finden Sie hier:
Kreis Höxter Kommunales Integrationszentrum
2. Integration Point
Mit dem Integration Point bieten die Agentur für Arbeit und das Jobcenter ab Februar 2016 eine gemeinsame Anlauf- und Beratungsstelle für Flüchtlinge. Der Integration Point Höxter richtet sich an folgende Personengruppen:
- Personen mit einer Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender (BÜMA)
- Personen mit einer Aufenthaltsgestattung
- Personen mit einem Aufenthaltstitel nach Kapitel 2,
Abschnitt 5 Aufenthaltsgesetz und - Personen mit einer Duldung nach § 60a Aufenthaltsgesetz
Im Integration Point sind Ansprechpartner für interessierte Arbeitgeber, Migrationsorganisationen und ehrenamtlich Tätige, die Flüchtlinge betreuen.
Der erste Kontakt mit den Flüchtlingen erfolgt schon während des Asylverfahrens, auch außerhalb des Integrations Points bei Sprach- und Integrationskursen, in Treffpunkten wie "Welcome-Cafes" oder in weiteren kommunalen Einrichtungen.
Integration Point Höxter
Im Integration Point erhalten Flüchtlinge ein gebündeltes Beratungs- und Unterstützungsangebot, um sie möglichst frühzeitig auf den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt vorzubereiten und sie erfolgreich zu integrieren. Folgende Unterstützungsmöglichkeiten bietet der Integration Point:
- Feststellung von beruflichen Fähigkeiten und Kenntnissen
- passgenaue Vermittlungsangebote
- Vermittlung in Sprachlehrgänge
- Einleitung des Anerkennungsverfahrens von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen
- Angebote von Qualifizierungs- und Eingliederungsmaßnahmen
Volkshochschulen
Die Angebote der VHS Bad Driburg-Brakel-Steinheim-Nieheim umfassen insb. Sprachkurse, auch für Flüchtlinge, denen noch kein über das Job-Center vermittelter Integrationskurs zusteht. Die Sprachkurse orientieren sich an den Vorkenntnissen der Teilnehmer. Weiterhin gibt es Qualifizierungslehrgänge für die berufliche Integration von Flüchtlingen. Die Lehrinhalte umfassen ein breites Spektrum an informativen Inhalten. Die Maßnahme „Integration durch Qualifizierung“, die vom Land NRW und der EU gefördert wird, soll Asylbewerbern und Migranten die berufliche Integration erleichtern. Neben der sprachlichen Förderung werden durch Praktika Einblicke in die Arbeitswelt vermittelt. Hieran beteiligen sich auch die heimischen Betriebe finanziell, da durch die EU-Förderung ein Eigenanteil erbracht werden muss, den die Firmen leisten. Ziel dieser Maßnahme ist die Vermittlung der Teilnehmer in eine Umschulung, die ihnen den dauerhaften Zugang zum Arbeitsmarkt ermöglichen soll.