Straßen- und Wegekonzept
Gemäß § 8a Abs. 1 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) ist die Stadt Nieheim verpflichtet ein gemeindliches Straßen- und Wegekonzept zu erstellen, das vorhabenbezogen zu berücksichtigen hat, wann technisch, rechtlich und wirtschaftlich sinnvoll geplante Straßenunterhaltungsmaßnahmen möglich sind und wann beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahmen an kommunalen Straßen erforderlich werden können. Das Straßen- und Wegekonzept ist über den 5-jährigen Zeitraum der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung anzulegen und bei Bedarf, mindestens jedoch alle zwei Jahre fortzuschreiben.
Das Straßen- und Wegekonzept für die Stadt Nieheim finden Sie unter Dokumente.