Förderung des Erwerbs von Altbauten
Die Stadt Nieheim unterstützt potenzielle Neubürger beim Erwerb von Altbauten. Das Programm soll die Bildung von Wohneigentum in Nieheim erleichtern.
Voraussetzung für die Beantragung der Förderung sind ein Mindestalter der Immobilie von 30 Jahren und ein seit mindestens einem Jahr andauernder Leerstand. Auch der Abbruch einer Altimmoblile und die Errichtung eines Ersatzneubaus ist grundsätzlich förderfähig.
Die Förderung beläuft sich auf 600 Euro pro Jahr. Dieser Grundbetrag erhöht sich für jedes Kind des antragsstellenden Haushalts, welches das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, um jährlich 300 Euro. Der Förderzeitraum beträgt 6 Jahre.
Die Erstellung eines Altbaugutachtens kann durch einen einmaligen Zusschuss in Höhe von 800 Euro gefördert werden. Das Gutachten dient der Abschätzung des Modernisierungsbedarfs und des Kostenaufwands und muss von einem entsprechenden Sachverständigen erstellt werden. Neben der schriftlichen Einverständniserklärung des Alteigentümers muss der Sachverständige mit der Aufnahme in eine Infodatenbank (zur erleichterten Recherche für weitere Antragssteller) einverstanden sein.
Bei der Inanspruchnahme der Förderung unterstützt Sie das Innenstadtbüro gerne. Weitere Informationen zur Antragsstellung können Sie den nebenstehenden Dokumenten entnehmen.