Vaterschaftsanerkennung
Zuständig für Fragen bei Aufnahme von Vaterschaftsanerkenntnissen und Ergänzung der Geburtseinträge aufgrund einer Vaterschaftsanerkennung ist das Standesamt.
Die Vaterschaftsanerkennung wird in der Regel beim Jugendamt oder beim Standesamt beurkundet; sie kann aber auch bei einem Notar beurkundet werden. Die Zustimmung der Mutter zur Vaterschaftsanerkennung ist erforderlich. Die Vaterschaftsanerkennung kann bereits vor der Geburt des Kindes abgegeben werden.
Antragstellung:
Persönlich
Unterlagen:
- Wirksame Vaterschaftsanerkennung,
- Geburtsurkunde des Vaters,
- Geburtsurkunde des Kindes,
- gültiger Personalausweis oder Reisepass.
- Bei ausländischer Beteiligung können weitere Unterlagen erforderlich sein.