Gaststättenerlaubnis
Erlaubnis zum Betrieb einer Gaststätte
Wenn Sie eine Gaststätte, ein Bistro oder ähnliches betreiben möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis (Konzession). Dieser Erlaubnisvorbehalt soll sicherstellen, dass von Ihrem Betrieb unter anderem keine Gefahren für die Sicherheit und Gesundheit der Gäste (Hygieneschutz) oder unzumutbare Belästigungen wie beispielsweise Geräusch- und Geruchsimissionen ausgehen.
Ein Gaststättengewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig Getränke und / oder Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht (Schank- / Speisewirtschaft), wenn der Betrieb Jedermann oder bestimmten Personenkreisen zugänglich ist.
Nach Erteilung der Erlaubnis ist ferner beim Gewerbe- und Ordnungsamt der Beginn der Tätigkeit anzuzeigen. Diese Gewerbeanmeldung ist auch bei erlaubnisfreien Tätigkeiten erforderlich.
Für Veranstaltungen von kurzer Dauer oder für zeitlich begrenzte Ereignisse wie Volksfeste, Schützenfeste oder Sportveranstaltungen kann der Betrieb eines erlaubnisbedürftigen Gaststättengewerbes unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend erlaubt werden (Gestattung nach § 12 Gaststättengesetz NRW). Eine derartige Gestattung setzt jedoch zwingend einen besonderen Anlass voraus, an den bestimmte Anforderungen gestellt sind.
Unterlagen:
Neben Personalausweis / Reisepass sowie dem vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antragsvordruck müssen verschiedene Unterlagen vorgelegt werden, die die persönliche Zuverlässigkeit, fachliche Eignung und bestimmte objektbezogene Voraussetzungen erfüllen.
Antragstellung:
Persönlich
Rechtsgrundlagen:
(Bundes-)Gaststättengesetz und Verordnung zur Ausführung des Gaststättengesetzes (Gaststättenverordnung - GastV NRW)