Beglaubigungen
Sie können im Rathaus die Übereinstimmung von Abschriften, Auszügen, Schulzeugnissen, Attesten, Unterschriften etc. amtlich beglaubigen lassen.
Wir vergleichen dabei Ihr Original mit der vorgelegten Kopie. Sollten Sie noch keine Kopie gemacht haben, kann diese auch bei uns erstellt werden gegen eine Gebühr von 0,60 EUR (ab der 11. Seite 0,30 EUR) pro Kopie.
Familien ab 3 Kindern bis 18 Jahren, und Alleinerziehende ab 2 Kindern bis 18 Jahren erhalten die Beglaubigungen gebührenfrei.
Gebühren:
3,75 EUR je Beglaubigung
Antragstellung:
Persönlich
Unterlagen:
Personalausweis/Reisepass, zu beglaubigendes Dokument mit Original (bei Fotokopien)