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Namensänderung

Folgende Namenserklärungen werden beim Rathaus entgegengenommen und beurkundet:

  • Nachträgliche Bestimmung eines gemeinsamen Ehenamens
  • Hinzufügung eines Namens zum Ehenamen
  • Widerruf der Hinzufügung eines Namens zum Ehenamen
  • Wiederannahme eines früheren Namens
  • Namenserteilung
  • Namensänderung für Aussiedler

Die Zuständigkeit für öffentlich-rechtliche Namensänderungen liegt beim Kreis Höxter

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