Seiteninhalt
Namensänderung
Folgende Namenserklärungen werden beim Rathaus entgegengenommen und beurkundet:
- Nachträgliche Bestimmung eines gemeinsamen Ehenamens
- Hinzufügung eines Namens zum Ehenamen
- Widerruf der Hinzufügung eines Namens zum Ehenamen
- Wiederannahme eines früheren Namens
- Namenserteilung
- Namensänderung für Aussiedler
Die Zuständigkeit für öffentlich-rechtliche Namensänderungen liegt beim Kreis Höxter